Die Folgen des neuen Volksschulgesetzes für Hüntwangen

Politischer Grillabend der SVP

Kantonsrat Oskar Bachmann, Präsident der ständigen Kommission für Bildung und
Kultur, war am vergangenen Freitag abend, den 6. September, Gast am politischen
Grillabend der SVP Hüntwangen. Er erklärte, weshalb die SVP, EVP und die beiden
grossen Lehrerverbände (Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich und die
Mittelstufenlehrkräfte) das neue Volksschulgesetz ablehnen.

Das neue Volksschulgesetz kommt erst am 24. November zur Abstimmung. Es
enthält aber derart umstrittene Neuerungen, dass der Abstimmungskampf sowohl vom
gegnerischen Komitee (Pressekonferenz am Freitag morgen, 6. September) als auch
von der befürwortenden Bildungsdirektion (vorstellen des Gesetzes am Samstag
morgen, 7. September) bereits eröffnet wurde. Genau zwischen den beiden Anlässen
beschäftigte sich die SVP Hüntwangen während einem spannenden Abend mit der
Vorlage. Als Experte für die Diskussion rund um das Lagerfeuer nahm sich
SVP-Kantonsrat Oskar Bachmann Zeit, er kennt als Präsident der ständigen
kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur die Vorlage und ihr Werdegang
aufs Genauste.


Keine Verbesserung des Unterrichts

Folgende der 14 Reformen, für welche das neue Volksschulgesetz eine Grundlage
schafft, sind stark umstritten: Die Grundstufe (Abschaffung des Kindergartens),
die kantonale Schulaufsicht (Abschaffung der Bezirksschulpflegen),
obligatorische Betreuungs- und Tagesstrukturen, Englisch in der Primarschule,
Qualität in multikulturellen Schulen (QUIMS), die Abschaffung der Kleinklassen
und teilweise auch die teilautonomen Volksschulen (TAV) mit den Schulleitungen.
Kantonsrat Oskar Bachmann: «Beim Lesen der Evaluationsberichte zu den einzelnen
Reformen fällt auf, dass bei keinem einzigen Projekt eine Verbesserung des
Unterrichts nachgewiesen wird». Eher kommt es, laut Bachmann, sogar zu einer
Verschlechterung. Beispielsweise bewegt sich der Mehraufwand für die
Volksschulreform nur deshalb innerhalb dem von der Bildungsdirektion gegebenen
Rahmen von jährlich wiederkehrenden höheren Ausgaben von rund 119 Millionen
Franken, weil den eigentlichen Mehrkosten Einsparungen durch die Erhöhung der
Klassengrössen und durch die Abschaffung aller Kleinklassen gegenüber gestellt
werden. Neue Liegenschaften und Umbauten sowie deren Unterhalt, Kosten die
künftig vollständig zu Lasten der Gemeinde gehen, sind noch gar nicht
eingerechnet.


Neue Schulräume und mehr Lehrpersonen in Hüntwangen

In der Diskussion um das lodernde Forsthüttenfeuer wurden einige Folgen des
neuen Gesetzes für die Primarschulgemeinde Hüntwangen aufgezeigt. Die Grundstufe
fasst alle Kinder vom ersten Kindergarten bis und mit der ersten Klasse in einer
einzigen Klasse zusammen. Es wird demnach ein neues grosses Zimmer für die
Grundstufe brauchen, eines, das sich in Gruppenecken unterteilen lässt.
Realisierbar in bestehenden Liegenschaften ist ein solcher Raum kaum. Eventuell
braucht es ein Anbau am Primarschulhaus oder dem Mehrzweckgebäude. Pädagogisch
entstünde ein erhöhter Leistungsdruck auf die Kinder, da die ersten bereits nach
zwei Jahren, also ein Jahr früher als heute, das Niveau der heutigen
Zweitklässler erreichen können und damit von der Grundstufe in die Schule
wechseln. Bisher war dies mit einem Jahr Kindergarten schon möglich, wurde aber
nicht als Regelfall behandelt. Wer will das schon nicht schaffen? Damit wird es
fraglich, ob wirklich alle Ziele der heutigen ersten Klasse umfassend erreicht
werden können. Wird grundlegendes, in später sehr wichtiges Verständnis von
Zahlen und Sprache noch mit genügend Zeit und Musse spielend verankert? Die
Einschulungsklasse (Kleinklasse A) in Eglisau wird abgeschafft, was zur Folge
hat, dass in einer Grundstufeklasse nicht nur die altersmässige Differenz
zwischen den Kindern, sondern auch die Reifeunterschiede grösser sind, als vom
Kindergarten und der ersten Klasse her gewohnt. Die Bildungsdirektion sieht für
die Grundstufe 1.5 Stelle vor. Heute wird demgegenüber dem Reifeunterschied der
Kindern mit der Kindergartenlehrkraft, der Primarlehrkraft und der Lehrkraft der
Einschulungsklasse, also mit drei Fachkräften, begegnet. Unweigerlich wird es
entweder zu einer Qualitätseinbusse kommen, oder die Gemeinde wird die
Stellenprozente an der Grundstufe aufstocken müssen.


Längere Blockzeiten und Abschaffung der Bezirksschulpflege

Wo die Bezirksschulpflege Bülach der Primarschule Hüntwangen bisher half (zum
Beispiel als vermittelnde Stelle zwischen Schulpflege und Lehrerschaft,
unbürokratische Organisation einer Fachaufsicht), muss künftig eine Supervision
gekauft werden, die mit den lokalen Verhältnissen und der Geschichte des Falles
nicht vertraut ist.

Wenn jemand von den Eltern dies wünscht, wird die Primarschule obligatorisch
einen Mittagstisch anbieten müssen. Die Blockzeiten am Morgen werden zudem
künftig für volle vier Lektionen gelten, so dass Kinder, die schulfrei haben,
betreut werden müssen. Das geht nicht ohne eine zusätzliche Stelle und ohne
zusätzliche Zimmer (Kosten zu Lasten der Gemeinde).

Insgesamt werden sich die Aufwände im Bereich mehrerer Gemeindesteuerprozente
bewegen (dazu kommen die kantonalen Mehraufwände, die den Steuerfuss ebenfalls
um mehrere Prozente heben werden).

Die Folgen des Volksschulgesetzes für Hüntwangen sind organisatorisch und
finanziell weitreichend: Jeder Bürger wird davon betroffen sein. Der jährliche
politische Grillabend der SVP war – einmal mehr – topaktuell.