Chläuseln und Geschäfte an der Parteiversammlung vom 7. Dezember
Wie jedes Jahr gemütlich mit Nüssli, Mandarindli und Lebkuchen trafen sich 13 Parteimitglieder zur Versammlung am 7. Dezember im Schmittechäller, der sich mit den Chläusli-Tellern sehr grosszügig zeigte (Herzlichen Dank Richi!!).
Hauptgeschäft waren die Gemeindewahlen 2018 – wobei an der Kandidatenauswahl keine Änderungen mehr vorgenommen wurden und Strategisches natürlich hier nicht veröffentlicht wird…:-). Siehe hier.
Zweites wichtiges Geschäft war die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember. Wie immer wurde anschliessend mit den anwesenden Behörden und unter den Mitgliedern über Verschiedenes – auch, aber nicht nur – die Politik gesprochen. Eine super Gelegenheit, um viele Hintergründe zum Gemeindeleben auszutauschen und ungezwungen Fragen zu diskutieren und Ideen einzubringen.
Doch nun rasch zur Gemeindeversammlung:
Der Voranschlag 2018 enthält ausserordentlichen Aufwendungen (teilweise Auflösung der Rückstellungen für die Alimentenbevorschussung) die ausserordentlichen Erträgen (Entschädigung Aufforstungsrecht Flughafen Zürich für zwei Grundstücke = neuer Wald) gegenüberstehen. Schmerzhaft spürt die Gemeinde die wachsenden Sozialausgaben (wirtschaftliche Hilfe) und der Minderertrag beim Finanzausgleich durch die Veränderung des kantonalen Mittels. Finanzvorstand M. Hauser kann auch für die Zukunft keine rosige Perspektive versprechen, da ab 2019 die Gemeinde rund 100 Franken pro Einwohner (=100’000 Franken oder ca. 4 Steuerprozente) jährlich an die Kinder- und Jugendheimkosten im Kanton Zürich zahlen muss, obwohl Hüntwangen seit 2006 keinen einzigen Fall mehr hatte. Eine Steuerfuss-Erhöhung versucht der Gemeinderat zu verhindern, solange die Gemeinde noch so viel Nettovermögen hat, wie heute, eines der Höchsten im Kanton. Ob dies gelingen wird, hängt davon ab, wie der im neuen Gemeindegesetz vorgeschriebene „mittelfristige Ausgleich“ – ebenfalls ab 2019 – umgesetzt werden wird.
Das jeweils hohe Jahresdefizit genügt nur knapp den heutigen Richtlinien des Gemeindeamtes (darf drei Steuerprozente – 3 x CHF 22’000.– – plus Abschreibungen nicht überschreiten) und wird heuer auf CHF 417’420 veranschlagt, bei einem gesamten Aufwand von CHF 3’758’755. (Gemeindesteuerfuss bleibt bei 35%).
Auch mit dem neuen Gemeindegesetz hängt das zweite Traktandum der Gemeindeversammlung zusammen. Die Gemeindeversammlung darf neu eine Gebührenverordnung erlassen, die dem Gemeinderat Vorgaben für den Gebührentarif macht. Der konkrete Gebührentarif zu obliegt dann dem Gemeinderat: Jede einzelne Leistung, welche die Gemeinde gegenüber Externen erbringen kann, erhält einen Preis. Die Gebührenordnung ist möglichst so ausgestaltet, dass der tatsächliche Aufwand für eine Leistung erhoben werden kann . Die Gebühren orientieren sich an den für bestimmte Leistungen in Kanton und umliegenden Gemeinden üblichen Preisen, an rechtlichen Vorgaben, z.B. bei Einbürgerungen, an der bisherigen Praxis und am tatsächlichen Aufwand.
Es wurden keine Anträge zu den Geschäften gestellt, so wird die SVP bei beiden Vorlagen die Haltung des Gemeinderates unterstützen.
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